Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Villa Utopia

Der Gast muss am Tag der Buchung der Villa mindestens 21 Jahre alt sein

1. BEGINN DES MIETVERTRAGS

Die Ankunftszeit 16:00 Uhr und Abreisezeit 10:00 Uhr ist unveränderlich und muss vom Gast eingehalten werden. Im Falle einer vorzeitigen Anreise kann der Gast die Villa nicht vor der in der Bestätigung angegebenen Ankunftszeit übernehmen. Der Eigentümer übergibt die Schlüssel erst nach Bezahlung der gesamten Miete. Der Check-out aus der Villa muss am Abreisetag immer bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen und der Gast ist verpflichtet, die Schlüssel an den Eigentümer zurückzugeben. Im Falle einer späteren als vereinbarten Abreise ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen und der Vermieter holt diese direkt vor Ort beim Gast ein.

2. VILLA

2.1. Anzahl der Gäste

Die Anzahl der in der Villa und ihren Räumlichkeiten untergebrachten Personen darf zu keinem Zeitpunkt größer sein als in der Bestätigung angegeben. Zu dieser Personenzahl zählen auch Kinder unabhängig von ihrem Alter. Ausgenommen sind Kinder bis zu einem Jahr, wenn ihre Anreise bereits angemeldet ist.

2.2. Jugendgruppen

Sofern die Gäste unter 21 Jahre alt sind, sind sie verpflichtet, dem Eigentümer unmittelbar bei der Buchung die genaue Anzahl der Gäste und deren Alter mitzuteilen. In diesem Fall kann es erforderlich sein, eine zusätzliche Kaution für die Sachschadenversicherung zu hinterlegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gruppen von Gästen unter 21 Jahren abzulehnen, wenn der Eigentümer nicht über ihre Ankunft informiert wurde. In diesem Fall haben die Gäste keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises.

2.3. Zelte und Wohnwagen

Das Aufstellen von Zelten, das Einbringen von Wohnwagen oder Ähnlichem ist untersagt. Der Eigentümer ist berechtigt, die unverzügliche Entfernung zu verlangen. Erfüllt der Gast die genannten Voraussetzungen nicht unverzüglich, ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen darin untergebrachten Personen endgültig zu verlassen. innerhalb von 2 (zwei) Stunden und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Unterkunftspreises vom Eigentümer.

2.4. Haustiere und Allergien

Haustiere sind in der Villa nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung des Eigentümers gestattet.

Wenn der Gast ein nicht angemeldetes Haustier mitbringt, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und der Gast ist verpflichtet, die Villa innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen allen Personen, die sich dort aufhalten, berechtigt, vom Eigentümer keine Rückerstattung des gezahlten Übernachtungspreises zu verlangen.

2.5. Schwimmbecken

Der Gast ist verpflichtet, zu seiner eigenen Sicherheit alle Anweisungen des Eigentümers im Zusammenhang mit der Nutzung des Pools zu befolgen. Der Gast ist für die Nutzung des Pools in irgendeiner Weise verantwortlich. Kinder dürfen sich ohne Aufsicht eines Erwachsenen nicht am Pool aufhalten. Der Gast nutzt den Pool auf eigene Gefahr.

3. PREISE UND ZAHLUNG

Alle Preise verstehen sich in Euro für die Villa pro Woche. Die Reservierung ist verbindlich und bei der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises zu leisten. Danach gilt die Reservierung als bestätigt, ein Vertrag mit dem Vermieter und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zustande. die Bestandteil des Villa-Mietvertrages sind, werden akzeptiert. Nach Abschluss des Reservierungs- und Zahlungsvorgangs versendet der Vermieter per E-Mail eine schriftliche Reservierungsbestätigung, die alle notwendigen Informationen zur Unterkunft enthält und neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den zustande gekommenen Mietvertrag darstellt mit dem Besitzer. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Eigentümer die Anzahlung erhält. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Reservierung, gilt der Mietvertrag als gekündigt und der Eigentümer ist berechtigt, ohne besondere Benachrichtigung des Gastes einen neuen Mietvertrag mit einem anderen Gast abzuschließen.

Im Preis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom und Internet sowie Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Endreinigung des Innenbereichs, Pflege des Pools und Außenbereichs, Wohnsitzanmeldung, Kurtaxe und Mehrwertsteuer. Mietpreis der Unterkunft.

Bei Zahlungen per Banküberweisung erfolgt die Zahlung in EUR und es besteht keine Möglichkeit einer Wechselkursdifferenz.

Der Eigentümer kann nicht für Wechselkursdifferenzen oder Gebühren anderer Bankinstitute verantwortlich gemacht werden. Der Restbetrag (70 % des vereinbarten Unterkunftspreises) muss spätestens 7 Tage vor Ankunft in der Villa per Banküberweisung erfolgen.

Im Falle einer Stornierung der Reservierung können alle an den Eigentümer geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet werden. Schließen Sie eine eigene Reiseversicherung ab, die das Risiko eines Reiserücktritts abdeckt.

3.1. Nichteinhaltung von Zahlungsfristen

Der Gast ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Frist und Weise zu leisten. Hält der Gast die Zahlungsbedingungen nicht ein, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten dar

Der Mietvertrag gilt als ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt und der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Gast darüber zu informieren. Der Eigentümer ist zwar nicht dazu verpflichtet, wird den Gast jedoch im Rahmen seiner Geschäftspolitik der besonderen Rücksichtnahme auf seine Gäste mit einer angemessenen Frist, vorzugsweise vor Vertragsbeendigung, durch eine Mitteilung an die Zahlungspflicht erinnern . Im Falle einer Vertragsbeendigung werden an den Eigentümer geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.

4. STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN

4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann nur schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden. Die Stornierung wird erst ab dem Tag wirksam, an dem der Eigentümer die Stornierungsmitteilung erhält, und nur unter den Bedingungen dieses Punktes.

4.2. Im Falle einer Stornierung des Mietvertrags werden alle bis zum Stornierungsdatum erhaltenen Zahlungen einbehalten und der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Eigentümer empfiehlt den Gästen den Abschluss einer eigenen Reiseversicherung, die das Risiko eines Reiserücktritts abdeckt.

4.3. Für den Fall, dass der Gast im gleichen Zeitraum, zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen einen anderen Gast als Ersatz finden kann, überträgt der Eigentümer den Mietvertrag unverzüglich nach schriftlichem Erhalt aller notwendigen Informationen darüber auf den neuen Gast neuer Gast. und senden ihm eine schriftliche Bestätigung. Der Eigentümer behält die bereits erhaltenen Beträge des Unterkunftspreises nach der Vertragsübertragung und der neue Gast ist verpflichtet, den Restbetrag bis zum Gesamtpreis der Unterkunft entsprechend der zuvor gewählten Zahlungsart, die ein wesentlicher Bestandteil ist, zu zahlen vom Vertrag.

4.4. Falls die Anlage aufgrund höherer Gewalt wie Erdbeben, Überschwemmung, Feuer usw. nicht zur Vermietung verfügbar ist, übernimmt der Eigentümer keine Verantwortung für stornierte Reservierungen. Dem Gast wird nach Möglichkeit eine alternative Unterbringung oder eine Rückerstattung des bis dahin gezahlten Geldes angeboten.

5. Schadenskaution

Der Gast ist verpflichtet, sofern er nicht über eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden verfügt, bei der Ankunft in der Villa eine Kaution in bar zu hinterlegen, um etwaige entstandene Schäden abzusichern. Die Höhe der Anzahlung, die der Gast dem Eigentümer bei der Ankunft zu zahlen hat, ist in der schriftlichen Reservierungsbestätigung angegeben. Die Kaution dient dem Eigentümer als Garantie für Schäden an der Villa und der Eigentümer hat das Recht, den Schaden aus der Kaution zu begleichen. Für den Fall, dass der Schaden höher ist als der hinterlegte Betrag, ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer den gesamten Schadensbetrag zu ersetzen. Wenn an der Villa keine Schäden entstanden sind, ist der Eigentümer verpflichtet, dem Gast bei der Schlüsselübergabe bei der Abreise den hinterlegten Betrag zurückzugeben.

6. SCHÄDEN

Der Gast ist verpflichtet, sich gegenüber der gemieteten Villa verantwortungsvoll und sachgerecht zu verhalten. Der Gast ist verpflichtet, die Villa in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Für den entstandenen Schaden haftet der Gast direkt gegenüber dem Vermieter. Der Eigentümer hat das Recht, die Kaution zur Deckung des tatsächlichen Schadens gemäß Punkt 5 dieser Geschäftsbedingungen zu verwenden. Sollte die Höhe der Kaution den Schaden nicht decken, ist der Gast verpflichtet, die Differenz bis zur Gesamthöhe des Schadens direkt an den Eigentümer zu zahlen.

Als schwerwiegenderer Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags gilt eine vorsätzliche Beschädigung von Eigentum oder eine Störung der öffentlichen Ordnung und des Friedens. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort untergebrachten Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Unterkunftspreises vom Eigentümer.

Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer etwaige Schäden an der Villa oder dem Grundstück rund um die Villa während der Mietzeit unverzüglich mitzuteilen. Bei der Abreise des Gastes und vor Rückgabe der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, gemeinsam mit dem Eigentümer die Villa und das umliegende Grundstück zu besichtigen.

Sofern kein Schaden entstanden ist, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kaution aus Punkt 5 dieser Geschäftsbedingungen an den Gast zurückzuzahlen, wenn er diese erhalten hat, und im Schadensfall ist er, sofern der Gast über eine Versicherung verfügt, verpflichtet, einzugreifen gemäß den Versicherungsbedingungen.

Auch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Reinigung aufgrund eines besonders schlechten Zustands, in dem der Gast die Villa an den Eigentümer zurückgegeben hat, kann als Schaden angesehen werden, und der Eigentümer hat das Recht, die Kaution zur Deckung des Schadens zu verwenden oder eine sofortige Zahlung zu verlangen, wenn der Gast über Eigentum verfügt Versicherung gegen Schäden.

7. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Sofern der Gast Sonderwünsche hat, die nicht im Übernachtungspreis enthalten sind (z. B. Köche, Kellner, besonderes Essen usw.), werden diese nach Möglichkeit vom Eigentümer oder einem Dritten erfüllt. Zusätzliche Leistungen müssen vorab per E-Mail angekündigt werden, damit diese nach Möglichkeit in bester Qualität erbracht werden können.

8. SCHÄDEN, REKLAMATIONEN UND REPARATUR

Stellt der Gast bei der Übernahme der Villa mangelnde Sauberkeit, Beschädigungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten in der Villa fest oder hat er eine Beschwerde sonstiger Art, ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, eine Beschwerde einzureichen. Reklamationen zur Reinigung werden umgehend eingereicht. Der Widerspruch ist direkt an den Eigentümer oder seinen Bevollmächtigten zu richten. Die Pflicht des Gastes besteht darin, den Eintritt eines Schadens oder dessen Ausweitung zu verhindern und sich an der Bemühung zu beteiligen, den Schaden des Eigentümers gering zu halten.

Im Falle einer Reklamation ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Erledigung der Reklamation zu setzen. Die Abreise des Gastes aus der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorherige Ankündigung und Vereinbarung mit dem Eigentümer erfolgt auf Risiko und Kosten des Gastes und der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung.

Für unmittelbare Sachschäden des Gastes haftet allein der Eigentümer. Der Eigentümer kann für jeden immateriellen Schaden in Form einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten haftbar gemacht werden.

9. TECHNISCHE AUSSTATTUNG DER VILLA

Die Villa verfügt über alle notwendigen Geräte, technischen Anlagen und sonstigen Annehmlichkeiten, die dem Gast einen angenehmen Aufenthalt garantieren. Der Eigentümer ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb aller Geräte in der Villa zu sorgen. Im Falle einer Funktionsstörung oder eines Ausfalls eines der Geräte ist der Gast verpflichtet, den Eigentümer über den Sachverhalt zu informieren, damit dieser schnellstmöglich die Reparatur veranlassen und den Mangel beseitigen kann. Der Eigentümer ist verpflichtet, den gemeldeten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Für Versäumnisse haftet der Eigentümer direkt gegenüber dem Mieter.